Achtung bei Informationssuche im Internet

Warnlicht

Gerade bei gesundheitsbezogener Informationssuche sollte man darauf achten, wer die Herausgeber einer Website sind. Ein kurzer Blick ins Impressum kann dabei Klarheit schaffen. Auf der Suche nach Ernährungstipps bin ich dabei zum Beispiel auf die Website www.morbus-crohn-aktuell.de gestoßen. Auf den ersten Blick eine sehr informativ wirkende Morbus Crohn Website…

Wenn die Werbeargentur im Impressum auftaucht…

Bei einem Blick ins Impressum habe ich jedoch eine interessante Entdeckung gemacht: Die Website www.morbus-crohn-aktuell.de wird von der Werbeargentur Zarenga GmbH betrieben. Auf www.zarenga.com wird man schließlich auch darüber informiert, dass die Werbeargentur auf Online-Marketing spezialisiert ist.

Damit schließt sich nun der Kreis. Auf morbus crohn aktuell wird nämlich das kostenlose Ebook „Richtig ernähren bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa“ angeboten. Die Werbeargentur Zarenga ist nach eigenen Angaben vor allem auf email Marketing spezialisiert. Das ist nun auch die passende Erklärung, warum die Eingabe der email Adresse benötigt wird, wenn man das kostenlose Ebook herunterladen möchte. Auf der Website www.zarenga.com liest man:

 „Nach einigen Tagen erhalten Sie ein ausführliches Abschlussreporting, welches über die Gesamtzahl an Lesern bzw. Openern und Klickern informiert. Auch können Sie auf diese Weise erfahren, welcher Link in Ihrem Werbemittel von den Interessenten am meisten geklickt wurde und somit die höchte Aufmerksamkeit genießt. Wo sonst erhalten Sie so schnell Erfolgszahlen über Ihre Marketingaktion? 

Ist Ihre E-Mail Kampagne gelaufen stehen Ihnen weitere Möglichkeiten zur Verfügung. Im Rahmen von Nachfassaktionen können Sie beispielsweise die aktiven Leser Ihrer ersten Kampagne gezielt neu ansprechen und durch eine Sonderaktion zum finalen Abschluss motivieren. Ebenso ist es möglich alle Empfänger erneut anzuschreiben, die Ihre Kampagne bisher nicht geöffnet bzw. gelesen haben.“

Aha. Das Ebook erhält man also erst durch Bereitstellung seiner Email Adresse. Dies ermöglicht der Marketingargentur offensichtlich gezielt Werbung zu versenden. Wenn man nun nach dem Geschäftsführer Sven Nobereit sucht, stößt man auf folgendes Gerichtsurteil: „SuperComm, GF Sven Nobereit: Wegen Spam verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig„. Das Urteil über die ebenfalls in Bonn ansässige Werbeargentur legt die Vermutung nahe, dass es sich hier um die gleiche Person handelt.

„Die SuperComm Data Marketing GmbH, GF Sven Nobereit, wurde wegen SPAM Mail vom Amtsgericht Bonn, Az. 102 C 140/09 vom 16.02.2010, zur Zahlung der Vertragsstrafe verurteilt, die Wirksamkeit der strafbewehrten Unterlassungs- / Verpflichtungserklärung wurde gerichtlich bestätigt. Die Berufung hat SuperComm, nach erstem Beschluss des Landgerichts Bonn, Az. 5 S 65/10 vom 11.05.2010, am 28.05.2010 zurückgenommen. Das Urteil gegen SuperComm ist seit 01.06.2010 rechtskräftig.“

 

Fazit

Die Website www.morbus-crohn-aktuell.de wird von der Werbeargentur Zarenga GmbH betrieben. Die Werbeargentur ist vor allem auf Email Marketing spezialisiert und bietet auf ihrer Morbus Crohn Website ein kostenloses Ebook an, das man erst nach Eingabe seiner Email Adresse erhält. Diese Information wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Datensammlung und für gezielte Werbung verwendet. Zarenga GmbH ist laut eigenen Angaben vor allem auf Email Marketing spezialisiert.

2 Kommentare

  1. Zarenga.com ist ein sogenannter Email harvester, der mit solchen unscheinbaren Seiten auf Adressfang geht. Ist einmal die Email-Adresse mitgeteilt, wird man den Spam nie mehr los. Die Harvester verstecken sich hinter verschiedenen Schein-Seiten, die sie nach Bedarf wieder aufgeben, um mit einer neuen Seite ihr „Geschäft“ weiter zu betreiben, und sich so der „Abmeldung“ des gespamten immer wieder zu entziehen.
    Wie „normal“ das Abfragen der Email-Adresse ist, wird dadurch gezeigt, dass ich sie angeben muss, um hier einen Kommentar zu posten.

    • Natürlich wird man solche Seiten wieder los. Ist gar nicht so schwierig. BDSG und DSGVO helfen, denn auch Emailadressen sind personenbezogene Daten. Wenn dazu noch medizinische Informationen, wie etwa bei der Eingabe auf einer Seite zu einer Erkrankung dazu kommen, kann man hier über die Datenschutzabfrage und Datenschutzbehörden für Ärger sorgen. Kapiert die Firma das nicht, dann gibt es immer noch die Unterlassungsklage. Mein bisherigen Erfahrungen aus dem Offlinebereich sind hier sehr gut.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert